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Kosten und Kostenerstattung

Mein Honorar

Eine Therapiesitzung beinhaltet immer ein Vor- und Nachgespräch. Die Dauer und das Honorar richten sich nach der vereinbarten Sitzungszeit.

• 60 Minuten: 95 €
• 90 Minuten: 140 €

Längere Sitzungen sind nach vorheriger Absprache möglich.

Das Honorar ist im Anschluss an die Sitzung in bar zu bezahlen. Du erhältst eine Quittung oder auf Wunsch eine Rechnung.

Therapeutische Leistungen sind gemäß § 4 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Terminabsagen: Vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen werden können, müssen spätestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen oder nicht wahrgenommenen Terminen kann ein Ausfallhonorar berechnet werden.

Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten?

Die Kosten für eine Psychotherapie bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Du trägst das Honorar daher selbst.

Übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten?

Einige private Krankenversicherungen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen erstatten die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen nach dem offiziellen „Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“ (GebüH).

Ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist, hängt von deinem individuellen Versicherungsvertrag ab. Bitte informiere dich deshalb vor Beginn der Behandlung direkt bei deiner Versicherung.

Wenn eine Kostenübernahme vorgesehen ist, erhältst du eine Rechnung, die du bei deiner Versicherung einreichen kannst. Eventuelle nicht erstattete Kosten trägst du selbst.

Behandlung als Selbstzahler

  • Wenn du die Kosten selbst übernimmst, kannst du die Therapie unabhängig von einer Kostenerstattung durch deine Krankenkasse in Anspruch nehmen.

    Deine Vorteile:
    • Keine Antragstellung bei der Krankenkasse
    • Keine diagnosebezogene Übermittlung an die gesetzliche Krankenkasse durch die Abrechnung der Behandlung
    • Mehr Eigenständigkeit beim Umgang mit deinen vertraulichen Informationen
    • Flexible Vereinbarung von Terminen
    • Abrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Therapiekosten steuerlich geltend gemacht werden. Ob dies in deinem Fall möglich ist, klärst du am besten mit deinem Steuerberater oder deinem Finanzamt.

    Mir ist wichtig, dass du von Anfang an Klarheit über die Kosten hast. Bei Fragen zum Honorar oder zur Abrechnung kannst du dich gerne vor der ersten Sitzung an mich wenden.
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